1. Ausbildungsverpflichtung
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cumcane familiari® verpflichtet sich, den Lehrgang gemäss dem aktuellen Bildungskonzept durchzuführen. Anpassungen bleiben vorbehalten, ebenso eine Absage des
Lehrgangs spätestens einen Monat vor Durchführung.
- Die Teilnehmenden verpflichten sich, dem Unterricht im Sinne des Bildungskonzeptes und unter Berücksichtigung der Absenzenregelung (max. 10%) zu folgen. Ausbildungskosten.
2. Ausbildungskosten Lehrgänge
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Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Bezahlung der vollen Lehrgangskosten innerhalb der angegebenen Fristen:
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CHF 100 sind bei der Anmeldung zu entrichten. Damit gilt die Anmeldung als definitiv. Wird die Anzahlung von CHF 100nicht innerhalb von vier Wochen ab
Zustellung der Rechnung getätigt, kann der reservierte Platz weitergegeben werden.
- Der Restbetrag der Lehrgangkosten ist mindestens bis acht Wochen vor Beginn der Ausbildung einzubezahlen. Erfolgt die Anmeldung zur Ausbildung innerhalb diesen acht Wochen, wird der
gesamte Betrag, ohne vorgängige Anzahlung, in Rechnung gestellt
- Bei Antrag auf Ratenzahlung (max. 3 - 4 Raten) wird ein Aufpreis von CHF 20.- pro Rate verrechnet.
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Die Abschlussprüfungsgebühren werden separat erhoben. Sie sind am Schluss des Lehrganges und vor dem Absolvieren der Schlussprüfung zu bezahlen.
- Die Lehrgangskosten werden, wenn nötig, den laufenden Betriebskosten angepasst.
- Zusätzliche Leistungen, welche insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung von Qualifikationsanforderungen entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden (z.B. zusätzliche Gutachten,
Lerncoachings, Unterrichtsbesuche usw.).
- Nicht besuchte Sequenzen werden nicht zurück vergütet. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung von Sequenzen.
3. Abmeldungen
Eine Abmeldung von einem Lehrgang/einer Weiterbildung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Diesen Aufwand verrechnet cumcane familiari® mit CHF 100 (Lehrgang) CHF 50 (Weiterbildung). Für
Abmeldungen gelten folgende Regeln:
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Bei Abmeldungen bis acht Wochen vor Kursbeginn wird der Kursbetrag zurückerstattet, bzw. hinfällig.
- Bei Abmeldungen bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 50% des Kursbetrages zurückerstattet.
- Bei kurzfristigen Abmeldungen (ab vier Wochen vor Kursbeginn) sowie bei Abbruch des Lehrgangs besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Kursgeldes.
4. Kursplätze und Durchführung
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Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Für das Bildungsangebot bestehen minimale und maximale Teilnehmendenzahlen. Bei
ungenügender Teilnehmendenzahl kann die Durchführung eines Lehrganges, einer Weiterbildung abgesagt werden. Das Kursgeld wird erlassen bzw. zurückerstattet.
5. Schweigepflicht
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cumcane familiari® verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung des Auftrages
offenbar geworden sind.
- Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Teilnehmenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
- Die Teilnehmenden verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung des Lehrganges, wenn sie Kenntnisse über persönliche und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben
(insbesondere von Teilnehmenden und deren Praxisfeld und von Mitarbeitenden von cumcane familiari®).
6. Haftung
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Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der/die Hundehalter/in und/oder Eigentümer/in.
- Eine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle wird von der Veranstalterin nicht übernommen. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
- Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Eine Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises, welcher den Hund einschliesst, ist der Ausbildungsvereinbarung
beizulegen.
- Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
7. Auflösung der Ausbildungsvereinbarung
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Diese Ausbildungsvereinbarung gilt für die in der Anmeldung festgehaltene Ausbildungsdauer. Vorbehalten sind die Auflösung aufgrund von Nichterfüllung
qualifizierender Auflagen oder wenn der /die Teilnehmer/in die vertraglichen Verpflichtungen verletzt, resp. aus der Sicht von cumcane familiari® den Qualifikationsanforderungen an
Ausbildende von Menschen mit Hund nicht entspricht.
- Gütliche Regelung: Beide Parteien verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung alle Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Surses 7460 Savognin.
Stand Oktober 2019